Ja – frühere Vermögensverschiebungen können berücksichtigt werden, aber nicht pauschal. Entscheidend ist, ob es um anrechenbare Zuwendungen oder um Schenkungen geht, die den...
Ja – frühere Vermögensverschiebungen können berücksichtigt werden, aber nicht pauschal. Entscheidend ist, ob es um anrechenbare Zuwendungen oder um Schenkungen geht, die den...