Werden frühere Vermögenswerte wie Schenkungen berücksichtigt?

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**Ja – frühere Vermögensverschiebungen können berücksichtigt werden, aber nicht pauschal. Entscheidend ist, ob es um anrechenbare Zuwendungen oder um Schenkungen geht, die den Pflichtteil erhöhen.** ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2325.html?level=1)) ## Wann frühere Schenkungen mitzählen Hat der Erblasser zu Lebzeiten Vermögen verschenkt, kann das beim Pflichtteil über den **Pflichtteilsergänzungsanspruch** relevant werden. Dann wird die Schenkung dem Nachlass rechnerisch wieder hinzugerechnet. Innerhalb des ersten Jahres vor dem Erbfall zählt sie voll, danach pro weiterem Jahr um ein Zehntel weniger; nach zehn Jahren bleibt sie grundsätzlich unberücksichtigt. Bei Schenkungen an den Ehegatten beginnt diese Frist nicht schon mit der Schenkung, sondern erst mit Auflösung der Ehe. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2325.html?level=1)) ## Wann frühere Zuwendungen deinen Anspruch mindern Etwas anderes ist die **Anrechnung auf den Pflichtteil**: Hast du selbst zu Lebzeiten bereits eine Zuwendung erhalten und wurde dabei bestimmt, dass sie auf den Pflichtteil angerechnet werden soll, dann mindert das deinen späteren Pflichtteilsanspruch. Ohne eine solche Bestimmung passiert das nicht automatisch. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2315.html)) ## Wichtiger Unterschied, der oft übersehen wird Nicht jede frühere Vermögensbewegung ist automatisch „weg“ oder automatisch „mit drin“. Es gibt rechtlich drei verschiedene Ebenen: - **Schenkungen an Dritte** → können den Pflichtteil erhöhen - **Zuwendungen an den Pflichtteilsberechtigten selbst** → können angerechnet werden - **Ausgleichung unter Abkömmlingen** → spielt vor allem zwischen Kindern eine Rolle und beeinflusst die Berechnung zusätzlich in bestimmten Konstellationen ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2316.html)) Praktisch heißt das: Ob frühere Vermögenswerte berücksichtigt werden, hängt nicht nur davon ab, **dass** etwas verschenkt wurde, sondern **an wen, wann und mit welcher rechtlichen Bestimmung**. Gerade bei Immobilien, größeren Geldschenkungen oder Übertragungen innerhalb der Familie ist das oft der entscheidende Punkt. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2325.html?level=1))