Beamte erhalten eine Pension, die sich nach ihrem letzten Gehalt und der Dauer ihrer Dienstzeit richtet. Die Höhe der Pension beträgt in der Regel etwa 71,75 % des letzten Gehalts, wenn der... [mehr]
Die Auszahlung der gesetzlichen Rente in Deutschland beginnt grundsätzlich mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze. Diese liegt – je nach Geburtsjahrgang – zwischen 65 und 67 Jahren. Für Personen, die nach 1964 geboren sind, gilt die Regelaltersgrenze von 67 Jahren. Zu den Details deiner Situation: - **Studium (17–24 Jahre):** Für das Studium werden in der Regel keine Rentenbeiträge gezahlt, es sei denn, es wurde nebenbei gearbeitet und Beiträge abgeführt. - **10 Jahre öffentlicher Dienst mit Rentenversicherung:** Diese Jahre zählen als Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung. - **Anschließend Beamter:** Als Beamter zahlst du in der Regel nicht mehr in die gesetzliche Rentenversicherung ein, sondern erwirbst Ansprüche auf eine Beamtenpension (Versorgungsbezüge). **Wann wird die Rente ausgezahlt?** - Die gesetzliche Rente wird ab dem Erreichen der Regelaltersgrenze ausgezahlt, sofern mindestens fünf Jahre (60 Monate) an Beitragszeiten vorliegen (Mindestversicherungszeit). - Die Beamtenpension wird ebenfalls ab dem gesetzlichen Pensionsalter gezahlt, das meist mit der Regelaltersgrenze übereinstimmt (in der Regel 67 Jahre, ggf. früher bei besonderen Regelungen). **Wichtig:** Du erhältst also die gesetzliche Rente für die Jahre, in denen du Beiträge gezahlt hast (die 10 Jahre im öffentlichen Dienst), ab dem Erreichen der Regelaltersgrenze. Die Pension als Beamter wird ebenfalls ab dem Pensionsalter gezahlt. Beide Leistungen werden getrennt berechnet und ausgezahlt. Weitere Informationen findest du bei der [Deutschen Rentenversicherung](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/) und zum Thema Beamtenversorgung beim [Bundesministerium des Innern](https://www.bmi.bund.de/). **Hinweis:** Es gibt Anrechnungsregelungen, falls beide Ansprüche bestehen (Rente und Pension), sogenannte Ruhensregelungen. Eine individuelle Beratung bei der Rentenversicherung oder der Versorgungsstelle ist empfehlenswert.
Beamte erhalten eine Pension, die sich nach ihrem letzten Gehalt und der Dauer ihrer Dienstzeit richtet. Die Höhe der Pension beträgt in der Regel etwa 71,75 % des letzten Gehalts, wenn der... [mehr]
Beamte zahlen nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein, weil sie ein eigenes Versorgungssystem haben, das auf der Beamtenversorgung basiert. Dieses System ist darauf ausgelegt, den Beamten im A... [mehr]
Um deine zukünftige Altersrente ab Dezember 2025 berechnen zu können, sind einige zusätzliche Informationen notwendig. Die Angabe „596880 Rentpunkte“ scheint ein Tippfehler... [mehr]
Ja, es ist grundsätzlich möglich, gleichzeitig Rente und Pension zu beziehen, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Das betrifft vor allem Personen, die im Laufe ihres Berufsleben... [mehr]
Ab 2026 gilt in Deutschland ein neuer Grundfreibetrag bei der Besteuerung von Renten, der sogenannte Rentenfreibetrag. Die oft genannte Zahl von „2.000 Euro steuerfrei“ bezieht sich jedoch... [mehr]
Ja, in Deutschland ist es grundsätzlich möglich, gleichzeitig Rente und Lohn zu beziehen. Das nennt sich „flexibler Übergang in den Ruhestand“ oder „Teilrente“.... [mehr]
Um eine grobe Schätzung deiner späteren gesetzlichen Rente zu machen, kann man sich am sogenannten „Entgeltesystem“ Deutschen Rentenversicherungieren. **So funktioniert das Syst... [mehr]
Wie viel weniger du monatlich bei der Rente hast, wenn du 100 Euro weniger netto im Monat verdienst, hängt von mehreren Faktoren ab, insbesondere: - deinem Bruttogehalt, - deinem Alter, - der Da... [mehr]
Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und Pflegeversicherung für Rentner in Deutschland werden prozentual von der Bruttorente berechnet. Die genauen Sätze (Stand 2024)... [mehr]
Die Höhe deiner Rente als Lehrer*in in Nordrhein-Westfalen (NRW) mit 63 Jahren hängt von mehreren Faktoren ab: 1. **Dienstjahre**: Wie viele Jahre hast du im öffentlichen Dienst gearbe... [mehr]