Welche zwei Anspruchsgrundlagen gibt es für die zivilrechtliche Haftung?

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Im deutschen Zivilrecht gibt es zwei Hauptanspruchsgrundlagen für die zivilrechtliche Haftung: 1. **Vertragliche Haftung**: Diese ergibt sich aus einem bestehenden Vertrag zwischen den Parteien. Wenn eine Partei ihre vertraglichen Pflichten verletzt, kann die andere Partei Schadensersatz verlangen. Die relevanten Vorschriften finden sich hauptsächlich in den §§ 280 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). 2. **Deliktische Haftung**: Diese basiert auf unerlaubten Handlungen, unabhängig von einem bestehenden Vertrag. Wenn jemand durch eine widerrechtliche Handlung einen Schaden verursacht, kann der Geschädigte Schadensersatz verlangen. Die entsprechenden Regelungen sind in den §§ 823 ff. BGB zu finden. Beide Anspruchsgrundlagen dienen dazu, den Geschädigten zu entschädigen und den Schädiger zur Verantwortung zu ziehen.

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