Ist eine Wohnungskündigung unwirksam, wenn das Mietobjekt falsch bezeichnet ist?

Antwort

Eine Wohnungskündigung kann unwirksam sein, wenn das Mietobjekt nicht korrekt bezeichnet ist. Die genaue Bezeichnung des Mietobjekts ist wichtig, um sicherzustellen, dass die Kündigung eindeutig und nachvollziehbar ist. Wenn die Kündigung beispielsweise auf eine falsche Adresse oder eine falsche Wohnungsnummer verweist, könnte dies als Mangel angesehen werden, der die Wirksamkeit der Kündigung beeinträchtigt. Es ist jedoch ratsam, im konkreten Fall rechtlichen Rat einzuholen, da die genauen Umstände und die geltenden Gesetze eine Rolle spielen können.

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