Wodurch entstehen Rechtsgeschäfte?

Antwort

Rechtsgeschäfte entstehen durch die Willenserklärungen von Personen, die daraufielen, eine rechtliche Wirkung herbeizuführen. Diese Willenserklärungen können in verschiedenen Formen erfolgen, wie zum Beispiel durch mündliche oder schriftliche Äußerungen, durch schlüssiges Handeln oder durch besondere Formen wie notarielle Beurkundungen. Ein Rechtsgeschäft setzt in der Regel mindestens zwei Willenserklärungen voraus: das Angebot und die Annahme. Diese müssen inhaltlich übereinstimmen und die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen, um wirksam zu sein. Zudem müssen die Parteien geschäftsfähig sein und die Erklärungen dürfen nicht unter einem rechtlichen Mangel wie Täuschung oder Drohung stehen.

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