Wo ist in der DSGVO die Interessenabwägung geregelt?

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In der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist die Interessenabwägung insbesondere in Artikel 6 geregelt. Dort wird die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten behandelt. Insbesondere Absatz 1 lit. f besagt, dass die Verarbeitung rechtmäßig ist, wenn sie zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist, sofern die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person nicht überwiegen. Dies erfordert eine Abwägung der jeweiligen Interessen.

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