Das Recht von Kindern auf eine Wohnung ist Teil des umfassenderen Rechts auf angemessenen Lebensstandard, das in verschiedenen internationalen und nationalen Rechtsgrundlagen verankert ist. **Interna... [mehr]
Die Schuldenbremse ist im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in Artikel 109 verankert. Der genaue Wortlaut lautet: „(1) Die Haushalte von Bund und Ländern sind grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen. (2) Der Bund darf nur dann Kredite aufnehmen, wenn dies zur Abwehr einer drohenden schweren Wirtschaftskrise erforderlich ist. (3) Die Länder dürfen nur dann Kredite aufnehmen, wenn dies zur Abwehr einer drohenden schweren Wirtschaftskrise erforderlich ist oder wenn die Kreditaufnahme zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist. (4) Die Einzelheiten regelt ein Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf.“ Diese Regelung soll sicherstellen, dass die öffentlichen Haushalte langfristig stabil bleiben und die Verschuldung begrenzt wird.
Das Recht von Kindern auf eine Wohnung ist Teil des umfassenderen Rechts auf angemessenen Lebensstandard, das in verschiedenen internationalen und nationalen Rechtsgrundlagen verankert ist. **Interna... [mehr]
Die Abkürzung "UNBRK" steht für die **UN-Behindertenrechtskonvention** (offiziell: Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen), während "GG&qu... [mehr]
Artikel 3 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) legt die allgemeinen Grundsätze der Konvention fest. Diese Grundsätze sind: 1. Achtung der dem Menschen innewohnenden Würde, indiv... [mehr]
Das Neutralitätsgebot des Staates, insbesondere in religiösen und weltanschaulichen Fragen, ist im Grundgesetz nicht ausdrücklich als einzelner Artikel formuliert. Es ergibt sich jedoch... [mehr]