Die Ewigkeitsklausel ist eine Bestimmung im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, die in Artikel 79 Absatz 3 verankert ist. Sie besagt, dass bestimmte Grundsätze der Verfassung, insbesonder... [mehr]
Der Mietendeckel wurde in Berlin eingeführt, um die Mieten in der Stadt zu regulieren und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Allerdings wurde er als unvereinbar mit dem Grundgesetz angesehen, insbesondere aus folgenden Gründen: 1. **Gesetzgebungskompetenz**: Die Regelung der Mietpreise fällt in den Bereich des Zivilrechts, der in Deutschland hauptsächlich durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) geregelt wird. Der Bund hat hier die Gesetzgebungskompetenz, und die Länder können nicht eigenständig in diesen Bereich eingreifen. 2. **Eigentumsrecht**: Der Mietendeckel könnte als Eingriff in das Eigentumsrecht der Vermieter angesehen werden, das durch Artikel 14 des Grundgesetzes geschützt ist. Eine staatliche Regulierung der Mieten könnte als unverhältnismäßige Einschränkung des Eigentumsrechts interpretiert werden. 3. **Vertrauensschutz**: Viele Vermieter haben auf Basis bestehender Gesetze investiert und könnten durch einen Mietendeckel in ihren wirtschaftlichen Entscheidungen und ihrer Planung erheblich beeinträchtigt werden. Dies könnte als Verletzung des Vertrauensschutzes gewertet werden. Insgesamt wurde der Mietendeckel vom Bundesverfassungsgericht als nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt, was zu seiner Aufhebung führte.
Die Ewigkeitsklausel ist eine Bestimmung im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, die in Artikel 79 Absatz 3 verankert ist. Sie besagt, dass bestimmte Grundsätze der Verfassung, insbesonder... [mehr]