Wie wird das Bundesverfassungsgericht gebildet?

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Das Bundesverfassungsgericht in Deutschland wird aus zwei Senaten gebildet, die jeweils aus acht Richtern bestehen. Insgesamt gibt es also 16 Richter. Die Richter werden zur Hälfte vom Bundestag und zur anderen Hälfte vom Bundesrat gewählt. Die Wahl erfolgt in einem besonderen Verfahren, das sicherstellen soll, dass die Richter unabhängig sind und über die notwendige fachliche Qualifikation verfügen. Die Amtszeit der Richter beträgt 12 Jahre, eine Wiederwahl ist nicht möglich. Das Gericht hat seinen Sitz in Karlsruhe und ist zuständig für die Überprüfung von Gesetzen auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz sowie für die Entscheidung über Verfassungsbeschwerden.

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