Darf man als Privatperson in Deutschland Uniformteile mit Hoheitsabzeichen öffentlich tragen?

Antwort

Das Tragen von Uniformteilen mit Hoheitsabzeichen (z. B. Bundesadler, Dienstgradabzeichen, Polizeistern) ist in Deutschland für Privatpersonen grundsätzlich nicht erlaubt. Nach § 132a Strafgesetzbuch (StGB) ist das unbefugte Tragen von Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen, die von Behörden oder der Bundeswehr verwendet werden, strafbar. Das gilt insbesondere, wenn dadurch der Anschein erweckt wird, man gehöre einer Behörde oder dem Militär an. Ausnahmen gibt es nur für bestimmte Anlässe, etwa bei Theateraufführungen oder Karneval, und auch dann meist nur ohne Hoheitsabzeichen oder mit deutlich erkennbaren Veränderungen, sodass keine Verwechslungsgefahr besteht. Weitere Informationen findest du z. B. beim [Bundesministerium der Justiz](https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__132a.html).

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