Das Tragen von Uniformteilen mit Hoheitsabzeichen (z. B. Bundesadler, Dienstgradabzeichen, Polizeistern) ist in Deutschland für Privatpersonen grundsätzlich nicht erlaubt. Nach § 132a Strafgesetzbuch (StGB) ist das unbefugte Tragen von Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen, die von Behörden oder der Bundeswehr verwendet werden, strafbar. Das gilt insbesondere, wenn dadurch der Anschein erweckt wird, man gehöre einer Behörde oder dem Militär an. Ausnahmen gibt es nur für bestimmte Anlässe, etwa bei Theateraufführungen oder Karneval, und auch dann meist nur ohne Hoheitsabzeichen oder mit deutlich erkennbaren Veränderungen, sodass keine Verwechslungsgefahr besteht. Weitere Informationen findest du z. B. beim [Bundesministerium der Justiz](https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__132a.html).
Dashcams sind in Deutschland grundsätzlich erlaubt, aber es gibt wichtige rechtliche Vorgaben zu beachten. Das dauerhafte und anlasslose Filmen des Straßenverkehrs ist aus Datenschutzgr&uum... [mehr]
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Gerichte in Deutschland haben grundsätzlich die Aufgabe, Recht zu sprechen und staatlichen Rechtsschutz zu gewähren. Das bedeutet im Einzelnen: 1. **Rechtsstreitigkeiten entscheiden:** Geri... [mehr]
In Deutschland ist der Erwerb eines echten Waffenscheins streng geregelt und an hohe Anforderungen geknüpft. Ein Waffenschein berechtigt zum Führen (also Tragen in der Öffentlichkeit) v... [mehr]
Ja, das ist richtig. In Deutschland ist der Staatsanwalt „Herr des Ermittlungsverfahrens“. Das bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen in Strafsachen leitet und überwac... [mehr]