Wie schnell muss ich Kündigungsschutzlage einreichen?

Antwort

Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden. Versäumst du diese Frist, kann die Klage in der Regel nicht mehr erfolgreich eingereicht werden. Es ist daher wichtig, die Frist genau im Auge zu behalten und gegebenenfalls rechtzeitig rechtlichen Rat einzuholen.

Kategorie: Recht Tags: Kündigung Schutz Frist
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