Was sind die wesentlichen Merkmale der Zugewinngemeinschaft nach BGB?

Antwort

Die Zugewinngemeinschaft ist der gesetzliche Güterstand, der in Deutschland gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gilt, wenn Ehegatten keine andere Vereinbarung durch einen Ehevertrag treffen. Die wesentlichen Merkmale der Zugewinngemeinschaft sind: 1. **Getrenntes Vermögen**: Jeder Ehegatte behält sein eigenes Vermögen, das er vor der Ehe hatte oder während der Ehe erwirbt. Es gibt also kein gemeinsames Vermögen der Ehegatten. 2. **Zugewinnausgleich**: Bei Beendigung der Ehe (durch Scheidung oder Tod) wird der Zugewinn ausgeglichen. Der Zugewinn ist der Betrag, um den das Vermögen eines Ehegatten während der Ehezeit gewachsen ist. Der Ehegatte mit dem höheren Zugewinn muss die Hälfte des Überschusses an den anderen Ehegatten abgeben. 3. **Berechnung des Zugewinns**: Der Zugewinn wird ermittelt, indem das Anfangsvermögen (Vermögen bei Eheschließung) vom Endvermögen (Vermögen bei Beendigung der Ehe) abgezogen wird. Schenkungen und Erbschaften während der Ehe werden dem Anfangsvermögen hinzugerechnet. 4. **Schutz des Familienvermögens**: Bestimmte Verfügungen über das Vermögen eines Ehegatten bedürfen der Zustimmung des anderen Ehegatten, um das Familienvermögen zu schützen. Diese Regelungen sind in den §§ 1363 bis 1390 BGB festgelegt. Weitere Informationen können im Bürgerlichen Gesetzbuch nachgelesen werden: [BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/).

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