Die **Testierfähigkeit** im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) bezeichnet die Fähigkeit einer Person, ein wirksames Testament zu errichten, zu ändern oder aufzuheben. Sie ist... [mehr]
Die Zugewinngemeinschaft ist der gesetzliche Güterstand, der in Deutschland gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gilt, wenn Ehegatten keine andere Vereinbarung durch einen Ehevertrag treffen. Die wesentlichen Merkmale der Zugewinngemeinschaft sind: 1. **Getrenntes Vermögen**: Jeder Ehegatte behält sein eigenes Vermögen, das er vor der Ehe hatte oder während der Ehe erwirbt. Es gibt also kein gemeinsames Vermögen der Ehegatten. 2. **Zugewinnausgleich**: Bei Beendigung der Ehe (durch Scheidung oder Tod) wird der Zugewinn ausgeglichen. Der Zugewinn ist der Betrag, um den das Vermögen eines Ehegatten während der Ehezeit gewachsen ist. Der Ehegatte mit dem höheren Zugewinn muss die Hälfte des Überschusses an den anderen Ehegatten abgeben. 3. **Berechnung des Zugewinns**: Der Zugewinn wird ermittelt, indem das Anfangsvermögen (Vermögen bei Eheschließung) vom Endvermögen (Vermögen bei Beendigung der Ehe) abgezogen wird. Schenkungen und Erbschaften während der Ehe werden dem Anfangsvermögen hinzugerechnet. 4. **Schutz des Familienvermögens**: Bestimmte Verfügungen über das Vermögen eines Ehegatten bedürfen der Zustimmung des anderen Ehegatten, um das Familienvermögen zu schützen. Diese Regelungen sind in den §§ 1363 bis 1390 BGB festgelegt. Weitere Informationen können im Bürgerlichen Gesetzbuch nachgelesen werden: [BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/).
Die **Testierfähigkeit** im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) bezeichnet die Fähigkeit einer Person, ein wirksames Testament zu errichten, zu ändern oder aufzuheben. Sie ist... [mehr]
Wenn beide Ehepartner bei der Eheschließung kein Vermögen besitzen („unvermögend“ sind), ist für die Verteilung des Vermögens beim Tod eines Ehepartners entscheid... [mehr]
Wenn kein Ehevertrag abgeschlossen wurde, gilt in Deutschland automatisch der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft (§ 1363 BGB). Das bedeutet: - Während der Ehe bleibt das V... [mehr]
Die Machtbereichstheorie nach § 130 Abs. 1 BGB ist wichtig für das Verständnis, wann eine Willenserklärung (z. B. ein Angebot oder eine Kündigung) im Zivilrecht als „zug... [mehr]
Ein Antrag auf Beiziehung der Akten des Ausgangsprozesses (einschließlich des Sachverständigengutachtens) im Rahmen einer Klage nach § 839a BGB kann beispielsweise wie folgt formuliert... [mehr]
Die ersten Seiten einer Klageschrift nach § 839a BGB (Haftung des gerichtlichen Sachverständigen) sollten klar und strukturiert aufgebaut sein. Hier ein Überblick, wie die Einleitung un... [mehr]
§ 1601 BGB regelt die gesetzliche Unterhaltspflicht. Der Wortlaut lautet: **§ 1601 BGB – Unterhaltspflicht** > Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu g... [mehr]