Tarifvertrag, wer sind die Vertragspartner?

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Der Vertragspartner in einem Tarifvertrag sind in der Regel die Gewerkschaften auf der einen Seite und die Arbeitgeberverbände oder einzelne Arbeitgeber auf der anderen Seite. Die Gewerks vertreten die Interessen der Arbeitnehmer, während die Arbeitgeberseite die Interessen der Arbeitgeber vertritt. Der Tarifvertrag regelt die Arbeitsbedingungen, Löhne und weitere Aspekte des Arbeitsverhältnisses für die betroffenen Arbeitnehmer.

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