Begriff Betriebsrat?

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**Ein Betriebsrat ist die gewählte Interessenvertretung der Beschäftigten im Betrieb. Er vertritt deine Rechte gegenüber dem Arbeitgeber, vor allem bei Arbeitszeit, Urlaub, Kündigungen, Versetzungen und Ordnung im Betrieb.** Entscheidend ist: Der Betriebsrat ist **kein Chef und keine Gewerkschaft**, sondern ein internes Gremium der Belegschaft. Er kann nicht einfach alles bestimmen, hat aber in vielen Fragen echte Mitbestimmungsrechte. Das bedeutet praktisch: Der Arbeitgeber darf bestimmte Maßnahmen nicht allein durchsetzen. Einfach gesagt: - **Arbeitgeber** führt den Betrieb - **Betriebsrat** schützt die Interessen der Beschäftigten - **Gewerkschaft** verhandelt meist branchenweit über Tarifverträge Die rechtliche Grundlage steht im [Betriebsverfassungsgesetz](https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/). Ein Betriebsrat kann in Betrieben mit in der Regel mindestens fünf wahlberechtigten Beschäftigten gewählt werden.

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