Betriebsrat: Wer darf wählen und kandidieren?

Antwort vom

**Wählen dürfen alle Arbeitnehmer des Betriebs ab 16 Jahren; kandidieren und als Betriebsrat teilnehmen dürfen in der Regel nur Volljährige, die dem Betrieb seit mindestens 6 Monaten angehören.** ## Wer bei der Betriebsratswahl wählen darf Wahlberechtigt sind grundsätzlich alle Arbeitnehmer des Betriebs, also nicht nur Vollzeitkräfte, sondern auch Teilzeitkräfte, Minijobber, Auszubildende und befristet Beschäftigte. Dazu gehören meist auch Leiharbeitnehmer, **wenn sie länger als 3 Monate im Betrieb eingesetzt werden**. Leitende Angestellte dürfen dagegen nicht an der Betriebsratswahl teilnehmen, weil für sie andere Regeln gelten. ## Wer in den Betriebsrat gewählt werden kann Wählbar sind Arbeitnehmer, die - **mindestens 18 Jahre alt** sind - dem Betrieb **mindestens 6 Monate** angehören Bei neu gegründeten Betrieben gelten teils erleichterte Regeln, weil die 6-Monats-Frist dort oft noch nicht erfüllt werden kann. ## Was „teilnehmen“ praktisch bedeutet „Teilnehmen“ kann zweierlei heißen: - **an der Wahl teilnehmen** = wählen dürfen - **im Betriebsrat teilnehmen** = als Mitglied gewählt werden und im Betriebsrat mitarbeiten Das ist ein wichtiger Unterschied: Ein 16- oder 17-jähriger Azubi darf normalerweise **wählen**, aber **nicht selbst Betriebsrat werden**. Entscheidend ist also: **Wählen darf fast jeder Arbeitnehmer ab 16, Betriebsrat werden nur Volljährige mit ausreichender Betriebszugehörigkeit.**

Verwandte Fragen

Begriff Betriebsrat?

Ein Betriebsrat ist die gewählte Interessenvertretung der Beschäftigten im Betrieb. Er vertritt deine Rechte gegenüber dem Arbeitgeber, vor allem bei Arbeitszeit, Urlaub, Kündigung...

Kann ich verpflichtet werden, Wahlvorstand zu sein?

Ja – grundsätzlich kannst du in Deutschland verpflichtet werden, Mitglied eines Wahlvorstands zu sein. Das ist kein freiwilliger Gefallen, sondern ein Wahlehrenamt, das du nur mit wichtigem...