Ein Betriebsrat ist die gewählte Interessenvertretung der Beschäftigten im Betrieb. Er vertritt deine Rechte gegenüber dem Arbeitgeber, vor allem bei Arbeitszeit, Urlaub, Kündigung...
Betriebsrat: Wer darf wählen und kandidieren?
Antwort vom**Wählen dürfen alle Arbeitnehmer des Betriebs ab 16 Jahren; kandidieren und als Betriebsrat teilnehmen dürfen in der Regel nur Volljährige, die dem Betrieb seit mindestens 6 Monaten angehören.** ## Wer bei der Betriebsratswahl wählen darf Wahlberechtigt sind grundsätzlich alle Arbeitnehmer des Betriebs, also nicht nur Vollzeitkräfte, sondern auch Teilzeitkräfte, Minijobber, Auszubildende und befristet Beschäftigte. Dazu gehören meist auch Leiharbeitnehmer, **wenn sie länger als 3 Monate im Betrieb eingesetzt werden**. Leitende Angestellte dürfen dagegen nicht an der Betriebsratswahl teilnehmen, weil für sie andere Regeln gelten. ## Wer in den Betriebsrat gewählt werden kann Wählbar sind Arbeitnehmer, die - **mindestens 18 Jahre alt** sind - dem Betrieb **mindestens 6 Monate** angehören Bei neu gegründeten Betrieben gelten teils erleichterte Regeln, weil die 6-Monats-Frist dort oft noch nicht erfüllt werden kann. ## Was „teilnehmen“ praktisch bedeutet „Teilnehmen“ kann zweierlei heißen: - **an der Wahl teilnehmen** = wählen dürfen - **im Betriebsrat teilnehmen** = als Mitglied gewählt werden und im Betriebsrat mitarbeiten Das ist ein wichtiger Unterschied: Ein 16- oder 17-jähriger Azubi darf normalerweise **wählen**, aber **nicht selbst Betriebsrat werden**. Entscheidend ist also: **Wählen darf fast jeder Arbeitnehmer ab 16, Betriebsrat werden nur Volljährige mit ausreichender Betriebszugehörigkeit.**
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