Ja, es ist möglich, private Schulden durch Pfändung einzutreiben, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Zunächst muss ein vollstreckbarer Titel vorliegen, zum Beispiel ein ge... [mehr]
Über eine Pfändung entscheidet in der Regel das zuständige Vollstreckungsgericht. Dieses Gericht ist für die Durchführung von Zwangsvollstreckungen zuständig und trifft die Entscheidung auf Antrag des Gläubigers. Der Gläubiger muss zuvor einen Titel, wie beispielsweise ein Urteil oder einen Vollstreckungsbescheid, erwirken, um die Pfändung beantragen zu können.
Ja, es ist möglich, private Schulden durch Pfändung einzutreiben, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Zunächst muss ein vollstreckbarer Titel vorliegen, zum Beispiel ein ge... [mehr]
Um einen privaten Schuldner zu pfänden, sind in Deutschland folgende Schritte notwendig: 1. **Titel erwirken:** Zunächst benötigst du einen sogenannten Vollstreckungstitel. Das ist in... [mehr]
Wenn ein Träger „nach billigem Ermessen“ entscheidet, bedeutet das, dass er eine Entscheidung unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände des Einzelfalls treffen muss.... [mehr]