Über eine Pfändung entscheidet in der Regel das zuständige Vollstreckungsgericht. Dieses Gericht ist für die Durchführung von Zwangsvollstreckungen zuständig und trifft die Entscheidung auf Antrag des Gläubigers. Der Gläubiger muss zuvor einen Titel, wie beispielsweise ein Urteil oder einen Vollstreckungsbescheid, erwirken, um die Pfändung beantragen zu können.