Wer erbt in der Schweiz, wenn Eltern verzichten?

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In der Schweiz richtet sich die Erbfolge nach dem Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB). Wenn die Eltern auf das Erbe verzichten, kommen die nächsten gesetzlichen Erben zum Zug. Die gesetzliche Erbfolge sieht wie folgt aus: 1. **Nachkommen (Kinder, Enkelkinder)**: Wenn die Eltern auf das Erbe verzichten, erben in erster Linie die Nachkommen des Erblassers. Das sind die Kinder und, falls diese nicht mehr leben, deren Nachkommen (Enkelkinder). 2. **Elterlicher Stamm (Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen)**: Wenn keine Nachkommen vorhanden sind oder diese ebenfalls auf das Erbe verzichten, erben die Eltern des Erblassers. Wenn auch diese verzichten oder nicht mehr leben, erben deren Nachkommen, also die Geschwister des Erblassers und deren Nachkommen (Nichten und Neffen). 3. **Grosselterlicher Stamm (Grosseltern, Onkel, Tanten, Cousins und Cousinen)**: Wenn weder Nachkommen noch Erben des elterlichen Stammes vorhanden sind, erben die Grosseltern des Erblassers und deren Nachkommen (Onkel, Tanten, Cousins und Cousinen). Falls keine gesetzlichen Erben vorhanden sind, fällt das Erbe an den Kanton oder die Gemeinde, in der der Erblasser zuletzt gewohnt hat. Weitere Informationen zur gesetzlichen Erbfolge in der Schweiz findest du im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) unter [admin.ch](https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19070042/index.html).

Kategorie: Recht Tags: Erbrecht Schweiz Erben

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