In der Schweiz ist **Sterbehilfe im Sinn von „assistiertem Suizid“** unter bestimmten Bedingungen **möglich**, auch für ausländische Personen. **„Aktive Tötung au...
In der Schweiz richtet sich die Erbfolge nach dem Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB). Wenn die Eltern auf das Erbe verzichten, kommen die nächsten gesetzlichen Erben zum Zug. Die gesetzliche Erbfolge sieht wie folgt aus: 1. **Nachkommen (Kinder, Enkelkinder)**: Wenn die Eltern auf das Erbe verzichten, erben in erster Linie die Nachkommen des Erblassers. Das sind die Kinder und, falls diese nicht mehr leben, deren Nachkommen (Enkelkinder). 2. **Elterlicher Stamm (Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen)**: Wenn keine Nachkommen vorhanden sind oder diese ebenfalls auf das Erbe verzichten, erben die Eltern des Erblassers. Wenn auch diese verzichten oder nicht mehr leben, erben deren Nachkommen, also die Geschwister des Erblassers und deren Nachkommen (Nichten und Neffen). 3. **Grosselterlicher Stamm (Grosseltern, Onkel, Tanten, Cousins und Cousinen)**: Wenn weder Nachkommen noch Erben des elterlichen Stammes vorhanden sind, erben die Grosseltern des Erblassers und deren Nachkommen (Onkel, Tanten, Cousins und Cousinen). Falls keine gesetzlichen Erben vorhanden sind, fällt das Erbe an den Kanton oder die Gemeinde, in der der Erblasser zuletzt gewohnt hat. Weitere Informationen zur gesetzlichen Erbfolge in der Schweiz findest du im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) unter [admin.ch](https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19070042/index.html).
In der Schweiz ist **Sterbehilfe im Sinn von „assistiertem Suizid“** unter bestimmten Bedingungen **möglich**, auch für ausländische Personen. **„Aktive Tötung au...
Ja, die Abkürzung **ff.** für „fortfolgende“ ist in der Schweiz bei der Zitierung von Gesetzesartikeln korrekt und üblich. Sie wird verwendet, um auszudrücken, dass sic...
Die Schenkung eines Hauses von der Mutter an eines von vier Kindern hat im Erbfall mehrere rechtliche Konsequenzen, insbesondere im Hinblick auf das Erbrecht und den Pflichtteil: **1. Pflichtteilserg...
Die **Testierfähigkeit** im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) bezeichnet die Fähigkeit einer Person, ein wirksames Testament zu errichten, zu ändern oder aufzuheben. Sie ist...
Wenn beide Ehepartner bei der Eheschließung kein Vermögen besitzen („unvermögend“ sind), ist für die Verteilung des Vermögens beim Tod eines Ehepartners entscheid...
Bei gesetzlicher Gütertrennung bleibt das Vermögen der Ehepartner während der Ehe vollständig getrennt. Im Todesfall eines Ehepartners wird das Vermögen des Verstorbenen nach...
Ein Übungsleitervertrag nach deutschem Recht wird in der Schweiz grundsätzlich **nicht automatisch** anerkannt. Die Schweiz hat ein eigenes Arbeitsrecht, das sich in vielen Punkten vom deuts...
Eine objektive Liste der „besten und kostengünstigsten“ Anwälte für Erbrecht in Zürich gibt es nicht, da die Bewertung von „besten“ subjektiv ist und die Ko...