Welcher Arbeitsvertrag ist bei einer Kündigung maßgebend, wenn ein Arbeitnehmer über Jahre mehrere Arbeitsverträge und Zusatzverträge erhalten hat?

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Maßgebend ist in der Regel **der zuletzt wirksam geschlossene Vertrag bzw. die zuletzt wirksam vereinbarte Änderung**. Kurz gesagt: - **Neuer vollständiger Arbeitsvertrag**: Ersetzt meist die früheren Verträge, soweit nichts anderes drinsteht. - **Zusatzvertrag / Nachtrag**: Ändert normalerweise nur einzelne Punkte des ursprünglichen Vertrags. Alles andere bleibt bestehen. - Für eine **Kündigung** sind daher vor allem diese Unterlagen entscheidend: 1. der **aktuell letzte Hauptarbeitsvertrag** 2. **alle späteren Zusatzvereinbarungen/Nachträge** 3. ggf. **Tarifvertrag**, **Betriebsvereinbarung** oder **gesetzliche Regeln**, wenn sie Vorrang haben Wichtig: - Eine **Kündigungsfrist** im alten Vertrag gilt nur noch, **soweit sie nicht später geändert wurde**. - Steht in einem neueren Vertrag, dass **alle früheren Vereinbarungen ersetzt** werden, ist meist nur noch der neue Vertrag maßgebend. - Gibt es Widersprüche, gilt meist die **neuere und speziellere Regelung**. Bei Unsicherheit muss man die genaue **Vertragskette** prüfen. Besonders wichtig sind: - Datum jedes Vertrags - Wortlaut zu „ersetzt frühere Vereinbarungen“ - Regelung zur Kündigungsfrist - Bezug auf Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung Rechtlich heikel: In Deutschland kann außerdem **§ 622 BGB** relevant sein; vertragliche Regelungen dürfen nicht einfach gegen zwingendes Recht verstoßen. Mehr zum Gesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html Für eine belastbare Einordnung ist meist der **zuletzt gültige Vertrag zusammen mit allen späteren Nachträgen** entscheidend.

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