Maßgebend ist in der Regel der zuletzt wirksam geschlossene Vertrag bzw. die zuletzt wirksam vereinbarte Änderung. Kurz gesagt: Neuer vollständiger Arbeitsvertrag: Ersetzt meist die f...
Maßgebend ist in der Regel der zuletzt wirksam geschlossene Vertrag bzw. die zuletzt wirksam vereinbarte Änderung. Kurz gesagt: Neuer vollständiger Arbeitsvertrag: Ersetzt meist die f...