Welche Rente wird bei der Beantragung einer Pflegestufe angerechnet?

Antwort vom

Bei der Beantragung einer **Pflegestufe** wird **keine bestimmte Rente berechnet**. Wichtig: In Deutschland gibt es offiziell seit **2017 keine Pflegestufen mehr**, sondern **Pflegegrade**. Maßgeblich ist dabei **nicht die Höhe deiner Rente**, sondern **wie selbstständig die betroffene Person im Alltag noch ist**. Entscheidend ist die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst bzw. bei Privatversicherten durch Medicproof. Die **Rente** kann aber indirekt bei anderen Punkten eine Rolle spielen, zum Beispiel: - bei der **Prüfung von Eigenanteilen** im Pflegeheim, - bei **Sozialhilfe / Hilfe zur Pflege**, - bei der Frage, ob **zusätzliche Kosten selbst getragen** werden können. Für den **Pflegegrad selbst** zählt vor allem: - Mobilität - kognitive und kommunikative Fähigkeiten - Verhaltensweisen und psychische Problemlagen - Selbstversorgung - Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen - Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte Kurz: **Für die Einstufung in einen Pflegegrad wird nicht die Rente, sondern der Pflegebedarf berechnet.**

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