Ja – aber mit 61 geht das wegen Krankheit meist nicht als normale Altersrente, sondern nur über eine Erwerbsminderungsrente oder eventuell als Altersrente für schwerbehinderte Menschen...
Muss man weiter arbeiten, wenn man die Rente erreicht hat?
Antwort vom**Nein. Wenn du das Rentenalter erreicht hast, bist du in Deutschland grundsätzlich nicht verpflichtet weiterzuarbeiten. Mit Erreichen der Regelaltersgrenze endet die Arbeitspflicht nicht automatisch nur wegen des Alters – entscheidend ist dein Arbeitsvertrag.** ## Was praktisch gilt Ob du aufhören kannst, hängt vor allem davon ab, ob dein Arbeitsvertrag oder ein Tarifvertrag eine sogenannte Altersgrenze enthält. Steht dort, dass das Arbeitsverhältnis mit Erreichen der Regelaltersgrenze endet, musst du danach normalerweise nicht weiterarbeiten. Dann endet der Vertrag automatisch. Fehlt so eine Regel, läuft der Arbeitsvertrag erst einmal weiter. Das bedeutet aber nicht, dass du „gezwungen“ bist zu arbeiten. Du kannst dann ganz normal kündigen und in Rente gehen. ## Wichtiger Unterschied Die Rente selbst verpflichtet dich nicht zum Arbeiten. Umgekehrt zwingt dich auch niemand allein deshalb in den Ruhestand, weil du ein bestimmtes Alter erreicht hast. Ohne passende Vertragsklausel endet ein Job nicht automatisch. ## Was das für dich bedeutet Entscheidend ist also nicht die Rente, sondern dein Vertrag: - **mit Altersgrenzen-Klausel:** Arbeitsverhältnis endet meist automatisch - **ohne Altersgrenzen-Klausel:** Arbeitsverhältnis läuft weiter, bis du oder der Arbeitgeber wirksam kündigt Ein wichtiger Punkt, den viele übersehen: Du kannst auch **Rente beziehen und trotzdem weiterarbeiten**. Das ist erlaubt und heute ziemlich verbreitet. Rechtlich geregelt ist die Regelaltersrente bei der [Deutschen Rentenversicherung](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Altersrente/Regelaltersrente/regelaltersrente_node.html), und zur automatischen Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Altersgrenze ist § 41 SGB VI maßgeblich, nachlesbar bei [gesetze-im-internet](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__41.html).
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