Bei einer Leibesvisitation durch die Polizei kann das Bücken aus mehreren Gründen verlangt werden: 1. **Sicherheitsaspekt:** Das Bücken erschwert es einer Person, sich plötzlich u... [mehr]
Bei einer Leibesvisitation wird der Körper einer Person sowie ihre Kleidung und mitgeführte Gegenstände auf verbotene oder gefährliche Gegenstände kontrolliert. Je nach rechtlicher Grundlage und Anlass kann die Kontrolle unterschiedlich intensiv ausfallen. Typischerweise umfasst eine Leibesvisitation folgende Maßnahmen: - **Abtasten der Kleidung:** Die äußere Kleidung wird systematisch abgetastet, um Gegenstände zu ertasten, die am Körper getragen werden. - **Kontrolle der Taschen und Behältnisse:** Alle mitgeführten Taschen, Rucksäcke, Jackentaschen usw. werden durchsucht. - **Kontrolle von Gegenständen am Körper:** Gürtel, Schuhe, Mützen, Schmuck oder andere am Körper getragene Gegenstände werden überprüft. - **Abtasten des Körpers:** In bestimmten Fällen kann auch der Körper selbst (z. B. unter der Kleidung) abgetastet werden, um versteckte Gegenstände zu finden. - **Entfernen von Kleidungsstücken:** Bei einer sogenannten „intensiven“ oder „eingehenden“ Leibesvisitation kann verlangt werden, dass Kleidungsstücke (teilweise oder ganz) abgelegt werden, um den Körper genauer zu untersuchen. Dies geschieht in der Regel nur bei konkretem Verdacht und unter Wahrung der Intimsphäre (z. B. gleichgeschlechtliche Kontrolleure, abgeschirmter Raum). Nicht kontrolliert werden dürfen ohne besonderen Anlass Körperöffnungen (z. B. After, Mund, Vagina); dies wäre eine sogenannte „körperliche Durchsuchung“ und unterliegt strengeren rechtlichen Voraussetzungen. Die genaue Durchführung und der Umfang richten sich nach dem jeweiligen Anlass (z. B. Polizeikontrolle, Justizvollzug, Flughafensicherheit) und den geltenden gesetzlichen Bestimmungen. In Deutschland ist das z. B. in der Strafprozessordnung (§ 81a StPO) und in den Polizeigesetzen der Länder geregelt.
Bei einer Leibesvisitation durch die Polizei kann das Bücken aus mehreren Gründen verlangt werden: 1. **Sicherheitsaspekt:** Das Bücken erschwert es einer Person, sich plötzlich u... [mehr]
Eine Leibesvisitation (auch Durchsuchung der Person genannt) wird in der Regel von Polizeibeamten oder anderen befugten Behörden durchgeführt. Sie findet statt, wenn ein konkreter Verdacht b... [mehr]
Die Polizei darf grundsätzlich nicht ohne Weiteres in Körperöffnungen fassen oder diese untersuchen. Solche Maßnahmen stellen einen erheblichen Eingriff in die körperliche Un... [mehr]
In Deutschland ist der „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ im Strafgesetzbuch (StGB) unter § 113 geregelt. Wer einem Polizisten im Dienst Widerstand leistet, macht sich strafbar.... [mehr]
Die Polizei darf auf einem Weihnachtsmarkt – wie an jedem anderen öffentlichen Ort – Personen grundsätzlich nur unter bestimmten Voraussetzungen durchsuchen („filzen“... [mehr]
Die Polizei darf bei einem Vergehen grundsätzlich nicht einfach den gesamten Geldbeutel samt Inhalt einbehalten. Es gibt jedoch Ausnahmen, in denen die Polizei Gegenstände sicherstellen oder... [mehr]
Handschellen werden bei Gewahrsam verwendet, um die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten. Sie dienen dazu, die Bewegungsfreiheit einer Person einzuschränken, damit diese sich selbst... [mehr]
Der Ausdruck „vor der Polizei bücken“ ist umgangssprachlich und wird meist abwertend verwendet. Er bedeutet, sich der Polizei gegenüber unterwürfig oder respektvoll zu verha... [mehr]
Eine Transperson kann von der Polizei grundsätzlich wie jede andere Person durchsucht werden, wenn es dafür eine rechtliche Grundlage gibt (z. B. zur Gefahrenabwehr oder im Rahmen einer Stra... [mehr]
Ja, bei einer sogenannten „intimen Durchsuchung“ (z. B. Kontrolle von Körperöffnungen oder des Intimbereichs) darf die Polizei die betreffende Person anfassen, allerdings nur unt... [mehr]