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Was wird bei einer Leibesvisitation kontrolliert?
Antwort vomBei einer Leibesvisitation wird der Körper einer Person sowie ihre Kleidung und mitgeführte Gegenstände auf verbotene oder gefährliche Gegenstände kontrolliert. Je nach rechtlicher Grundlage und Anlass kann die Kontrolle unterschiedlich intensiv ausfallen. Typischerweise umfasst eine Leibesvisitation folgende Maßnahmen: - **Abtasten der Kleidung:** Die äußere Kleidung wird systematisch abgetastet, um Gegenstände zu ertasten, die am Körper getragen werden. - **Kontrolle der Taschen und Behältnisse:** Alle mitgeführten Taschen, Rucksäcke, Jackentaschen usw. werden durchsucht. - **Kontrolle von Gegenständen am Körper:** Gürtel, Schuhe, Mützen, Schmuck oder andere am Körper getragene Gegenstände werden überprüft. - **Abtasten des Körpers:** In bestimmten Fällen kann auch der Körper selbst (z. B. unter der Kleidung) abgetastet werden, um versteckte Gegenstände zu finden. - **Entfernen von Kleidungsstücken:** Bei einer sogenannten „intensiven“ oder „eingehenden“ Leibesvisitation kann verlangt werden, dass Kleidungsstücke (teilweise oder ganz) abgelegt werden, um den Körper genauer zu untersuchen. Dies geschieht in der Regel nur bei konkretem Verdacht und unter Wahrung der Intimsphäre (z. B. gleichgeschlechtliche Kontrolleure, abgeschirmter Raum). Nicht kontrolliert werden dürfen ohne besonderen Anlass Körperöffnungen (z. B. After, Mund, Vagina); dies wäre eine sogenannte „körperliche Durchsuchung“ und unterliegt strengeren rechtlichen Voraussetzungen. Die genaue Durchführung und der Umfang richten sich nach dem jeweiligen Anlass (z. B. Polizeikontrolle, Justizvollzug, Flughafensicherheit) und den geltenden gesetzlichen Bestimmungen. In Deutschland ist das z. B. in der Strafprozessordnung (§ 81a StPO) und in den Polizeigesetzen der Länder geregelt.
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