Was ist eine Innengesellschaft?

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Eine Innengesellschaft ist eine besondere Form der Gesellschaft, die nach außen hin nicht in Erscheinung tritt. Sie wird auch als stille Gesellschaft bezeichnet. Bei einer Innengesellschaft schließen zwei oder mehr Personen einen Gesellschaftsvertrag, um gemeinsam ein Geschäft zu betreiben, ohne dass die Gesellschaft selbst nach außen hin als solche auftritt. Die Gesellschaft wird also nicht im Handelsregister eingetragen und tritt nicht als eigenständige juristische Person auf. Ein typisches Beispiel für eine Innengesellschaft ist die stille Gesellschaft nach deutschem Recht (§§ 230 ff. HGB). Hierbei beteiligt sich der stille Gesellschafter mit einer Einlage am Handelsgewerbe eines anderen (des Inhabers), ohne nach außen hin in Erscheinung zu treten. Der stille Gesellschafter hat in der Regel keinen Einfluss auf die Geschäftsführung und haftet auch nicht für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Die Vorteile einer Innengesellschaft liegen in der Anonymität des stillen Gesellschafters und der einfachen Gründung ohne formale Eintragungen.

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