Wann gilt Lottospielen rechtlich nicht mehr als Spiel?

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Lotto gilt rechtlich und gesellschaftlich als Glücksspiel, solange der Ausgang ausschließlich oder überwiegend vom Zufall abhängt und nicht von Geschicklichkeit, Wissen oder Können der Teilnehmenden. In Deutschland ist Lotto nach dem Glücksspielstaatsvertrag eindeutig als Glücksspiel definiert. Lotto würde dann kein „Spiel“ mehr im klassischen Sinne sein, wenn der Zufallsfaktor entfiele und stattdessen gezieltes Wissen, Können oder Manipulation den Ausgang bestimmen würden. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn jemand die gezogenen Zahlen vorhersagen oder beeinflussen könnte – dann wäre es kein Glücksspiel mehr, sondern Betrug oder Manipulation. Solange die Ziehung der Lottozahlen zufällig und unbeeinflussbar erfolgt, bleibt Lotto ein Glücksspiel und damit ein „Spiel“ im rechtlichen und gesellschaftlichen Sinne.

Kategorie: Recht Tags: Lotto Glücksspiel Recht

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