Ohne das konkrete Rechtsproblem lässt sich kein „richtiger“ Anwalt benennen – entscheidend ist das Fachgebiet, weil ein falscher Anwalt Zeit und Geld kostet. Welcher Anwalt wof&...
Wann gilt Lottospielen rechtlich nicht mehr als Spiel?
Antwort vomLotto gilt rechtlich und gesellschaftlich als Glücksspiel, solange der Ausgang ausschließlich oder überwiegend vom Zufall abhängt und nicht von Geschicklichkeit, Wissen oder Können der Teilnehmenden. In Deutschland ist Lotto nach dem Glücksspielstaatsvertrag eindeutig als Glücksspiel definiert. Lotto würde dann kein „Spiel“ mehr im klassischen Sinne sein, wenn der Zufallsfaktor entfiele und stattdessen gezieltes Wissen, Können oder Manipulation den Ausgang bestimmen würden. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn jemand die gezogenen Zahlen vorhersagen oder beeinflussen könnte – dann wäre es kein Glücksspiel mehr, sondern Betrug oder Manipulation. Solange die Ziehung der Lottozahlen zufällig und unbeeinflussbar erfolgt, bleibt Lotto ein Glücksspiel und damit ein „Spiel“ im rechtlichen und gesellschaftlichen Sinne.
Verwandte Fragen
Ist „Willensvollstreckung“ ein offizieller Begriff oder frei definierbar?
„Willensvollstreckung“ ist kein üblicher offizieller Rechtsbegriff im deutschen Recht; wenn du ihn frei verwendest, wirkt er schnell unklar oder falsch. Gemeint ist fast immer entwede...
Kann man sagen, dass ein Betreuungsverfahren angestoßen wird?
Ja, das kann man sagen – idiomatischer und juristisch üblicher sind aber „ein Betreuungsverfahren wird eingeleitet“ oder „in Gang gesetzt“. „Angestoßen&l...
Gilt das Wort „Wixer“ als Beleidigung?
Ja – „Wixer“ bzw. korrekt geschrieben „Wichser“ wird im Deutschen regelmäßig als Beleidigung verstanden, wenn du damit eine Person herabsetzt. Strafrechtlich k...
Heißt es einstweilige Anordnung oder einstweilige Verfügung?
Beides ist richtig, aber nicht dasselbe: Vor Gericht ist die „einstweilige Verfügung“ der typische Begriff im Zivilrecht, die „einstweilige Anordnung“ vor allem im Verwalt...
Was bedeutet „ambulans solvitur“?
Wahrscheinlich meinst du solvitur ambulando, nicht „ambulans solvitur“. Die feste lateinische Wendung bedeutet: „Es löst sich durchs Gehen“ bzw. sinngemäß &bdqu...