Was bedeutet, dass er Tatsachen in der Person eines Nutzers, der die Mietsache mitbenutzt und Schadensersatz begründet, für und gegen sich gelten lassen muss?

Antwort

Der Satz bezieht sich auf die rechtlichen Grundlagen des Schadensersatzes im Mietrecht. Er besagt, dass der Vermieter die Tatsachen, die einen Schadensersatzanspruch begründen, auch dann akzeptieren muss, wenn sie von einer Person stammen, die die Mietwohnung mitbenutzt. Das bedeutet, dass der Vermieter nicht nur die Handlungen des Hauptmieters, sondern auch die Handlungen von Mitbenutzern (z.B. Untermieter oder Gäste) berücksichtigen muss, wenn es um Ansprüche auf Schadensersatz geht. Dies kann beispielsweise relevant sein, wenn durch das Verhalten eines Mitbenutzers Schäden an der Mietsache entstehen.

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