In einem Mietvertrag könnte folgende Formulierung verwendet werden, um klarzustellen, dass die Duschkabine nicht zur Mietsache gehört: „Die im Badezimmer befindliche Duschkabine geh&o... [mehr]
In einem Mietvertrag könnte folgende Formulierung verwendet werden, um klarzustellen, dass die Duschkabine nicht zur Mietsache gehört: „Die im Badezimmer befindliche Duschkabine geh&o... [mehr]
Der Satz bezieht sich auf die rechtlichen Grundlagen des Schadensersatzes im Mietrecht. Er besagt, dass der Vermieter die Tatsachen, die einen Schadensersatzanspruch begründen, auch dann akzeptie... [mehr]