Wie formuliere ich im Mietvertrag, dass die Duschkabine nicht zur Mietsache gehört?

Antwort

In einem Mietvertrag könnte folgende Formulierung verwendet werden, um klarzustellen, dass die Duschkabine nicht zur Mietsache gehört: „Die im Badezimmer befindliche Duschkabine gehört nicht zur Mietsache und ist nicht Bestandteil des Mietvertrages. Der M erkennt an, dass Duschkabineum des Vermieters ist und bei Beendigung des Mietverhältnisses in einwandfreiem Zustand zurückgegeben werden muss.“ Es ist ratsam, solche Formulierungen rechtlich prüfen zu lassen, um sicherzustellen, dass sie den geltenden Gesetzen entsprechen.

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