Zusatzdokument zum Mietvertrag (Betreff: Verbot rassistischer Äußerungen und Handlungen) Zwischen [Vermieter: Name, Anschrift] und [Mieter/Veranstalter: Name, Anschrift] wird fo... [mehr]
In einem Mietvertrag könnte folgende Formulierung verwendet werden, um klarzustellen, dass die Duschkabine nicht zur Mietsache gehört: „Die im Badezimmer befindliche Duschkabine gehört nicht zur Mietsache und ist nicht Bestandteil des Mietvertrages. Der M erkennt an, dass Duschkabineum des Vermieters ist und bei Beendigung des Mietverhältnisses in einwandfreiem Zustand zurückgegeben werden muss.“ Es ist ratsam, solche Formulierungen rechtlich prüfen zu lassen, um sicherzustellen, dass sie den geltenden Gesetzen entsprechen.
Zusatzdokument zum Mietvertrag (Betreff: Verbot rassistischer Äußerungen und Handlungen) Zwischen [Vermieter: Name, Anschrift] und [Mieter/Veranstalter: Name, Anschrift] wird fo... [mehr]
Ja, ein Mietvertrag mit einer vom Vermieter geschätzten Pauschale für die üblichen Nebenkosten ist grundsätzlich rechtlich zulässig. Im deutschen Mietrecht (§ 556 BGB) gi... [mehr]