Was bedeutet Annahmeverzug?

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Annahmeverzug bezeichnet eine Situation im Vertragsrecht, in der eine Partei (in der Regel der Käufer oder Auftraggeber) die angebotene Leistung nicht annimmt, obwohl sie dazu verpflichtet ist. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Verkäufer die Ware bereitstellt, der Käufer jedoch nicht abholt oder die Annahme verweigert. In einem solchen Fall kann der Anbieter unter bestimmten Umständen Schadensersatz verlangen oder die Leistung anderweitig verwerten. Der Annahmeverzug kann auch dazu führen, dass der Anbieter nicht mehr für Schäden haftet, die durch die Nichtannahme entstehen.

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