Nein. Eine Impfhelferin hat nicht nur Datenschutzpflicht; sie kann je nach Rolle auch einer gesetzlichen Schweigepflicht unterliegen. Entscheidend ist nicht die Bezeichnung „Impfhelferin“,...
Warum steht auf dem Schwerbehindertenausweis nicht die konkrete Behinderung?
Antwort vomWeil der Schwerbehindertenausweis nur den **Status und bestimmte Nachteilsausgleiche** nachweist, nicht die **konkrete Diagnose**. Die Art der Behinderung steht in der Regel nicht darauf, vor allem aus diesen Gründen: 1. **Datenschutz** Die genaue Behinderung ist besonders sensible Gesundheitsinformation. Sie soll nicht bei jeder Vorlage des Ausweises offengelegt werden. 2. **Schutz vor Diskriminierung** Betroffene müssen z. B. im Bus, bei Behörden oder Veranstaltern oft nur zeigen, **dass** ihnen bestimmte Rechte zustehen — nicht **warum**. 3. **Rechtlich entscheidend ist nicht die Diagnose allein** Maßgeblich sind vor allem der **Grad der Behinderung (GdB)** und bestimmte **Merkzeichen** wie `G`, `aG`, `H`, `Bl` oder `B`. Diese Angaben reichen aus, um Ansprüche und Erleichterungen zu prüfen. 4. **Unterschiedliche Behinderungen können zu denselben Rechten führen** Zwei Personen mit ganz verschiedenen Erkrankungen können denselben GdB oder dieselben Merkzeichen haben. Deshalb ist die konkrete Ursache für den Ausweis oft nicht nötig. Kurz: Auf dem Schwerbehindertenausweis steht die Behinderung nicht, damit **Privatsphäre gewahrt** bleibt und trotzdem **alle wichtigen Rechte nachgewiesen** werden können.
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