Eine Abtretung ist die Übertragung einer Forderung von einer Person (dem sogenannten Zedenten) auf eine andere Person (den sogenannten Zessionar). Das bedeutet, dass der Zessionar nach der Abtret... [mehr]
Die Verjährungsfrist für eine Forderung beträgt in der Regel drei Jahre, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist. Wenn am 20.02.2002 eine Stundung von drei Monaten gewährt wird, verschiebt sich der Beginn der Verjährungsfrist. Die Forderung wäre also ursprünglich am 20.02.2002 fällig. Mit der Stundung von drei Monaten wird die Fälligkeit auf den 20.05.2002 verschoben. Die Verjährungsfrist beginnt dann am 31.12.2002 und endet nach drei Jahren am 31.12.2005. Die Forderung verjährt somit am 31.12.2005.
Eine Abtretung ist die Übertragung einer Forderung von einer Person (dem sogenannten Zedenten) auf eine andere Person (den sogenannten Zessionar). Das bedeutet, dass der Zessionar nach der Abtret... [mehr]