Wann verjährt eine Forderung, wenn am 20.02.2002 eine Stundung von 3 Monaten gewährt wird?

Antwort

Die Verjährungsfrist für eine Forderung beträgt in der Regel drei Jahre, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist. Wenn am 20.02.2002 eine Stundung von drei Monaten gewährt wird, verschiebt sich der Beginn der Verjährungsfrist. Die Forderung wäre also ursprünglich am 20.02.2002 fällig. Mit der Stundung von drei Monaten wird die Fälligkeit auf den 20.05.2002 verschoben. Die Verjährungsfrist beginnt dann am 31.12.2002 und endet nach drei Jahren am 31.12.2005. Die Forderung verjährt somit am 31.12.2005.

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