Was sind die Voraussetzungen der Stellvertretung?

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Die Stellvertretung ist ein rechtliches Konzept, bei dem eine Person (der Vertreter) im Namen einer anderen Person (des Vertretenen) handelt. Die Voraussetzungen der Stellvertretung sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Hier sind die wesentlichen Voraussetzungen: 1. **Vertretungsmacht**: Der Vertreter muss die Befugnis haben, im Namen des Vertretenen zu handeln. Diese Vertretungsmacht kann durch Gesetz, Rechtsgeschäft (z.B. Vollmacht) oder durch eine organschaftliche Stellung (z.B. Geschäftsführer einer GmbH) erteilt werden. 2. **Handeln im Namen des Vertretenen**: Der Vertreter muss ausdrücklich oder konkludent im Namen des Vertretenen handeln. Dies wird auch als "Offenkundigkeitsprinzip" bezeichnet. Der Dritte muss erkennen können, dass der Vertreter nicht für sich selbst, sondern für den Vertretenen handelt. 3. **Eigene Willenserklärung des Vertreters**: Der Vertreter muss eine eigene Willenserklärung abgeben. Er darf nicht lediglich als Bote eine fremde Willenserklärung übermitteln. 4. **Geschäftsfähigkeit des Vertreters**: Der Vertreter muss geschäftsfähig sein, um wirksam handeln zu können. Minderjährige können nur im Rahmen ihrer beschränkten Geschäftsfähigkeit vertreten. 5. **Zulässigkeit der Stellvertretung**: Das Rechtsgeschäft, das durch den Vertreter abgeschlossen wird, muss grundsätzlich vertretungsfähig sein. Es gibt bestimmte Rechtsgeschäfte, bei denen eine Stellvertretung ausgeschlossen ist (z.B. Eheschließung). Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die Handlungen des Vertreters rechtlich dem Vertretenen zugerechnet werden können.

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