„Keine Beantragung der Aussetzung der Vollziehung“ bedeutet, dass keine Aussetzung der Vollziehung beantragt wurde. Im deutschen Verwaltungs- und Steuerrecht bedeutet „Aussetzung de... [mehr]
Ein Gewaltschutzverfahren kann unter bestimmten Voraussetzungen ausgesetzt werden, beispielsweise: 1. **Einvernehmliche Regelung**: Wenn die Parteien eine einvernehmliche Lösung finden und dies dem Gericht vortragen. 2. **Fehlende Dringlichkeit**: Wenn das Gericht feststellt, dass die Dringlichkeit des Antrags nicht mehr gegeben ist, etwa weil keine akute Gefahr mehr besteht. 3. **Verfahrensmängel**: Wenn es formale Mängel im Verfahren gibt, die eine Aussetzung rechtfertigen. 4. **Warten auf andere Verfahren**: Wenn ein anderes, parallel laufendes Verfahren (z.B. Strafverfahren) abgewartet werden muss, das für die Entscheidung im Gewaltschutzverfahren relevant ist. 5. **Änderung der Umstände**: Wenn sich die Umstände, die zur Einleitung des Verfahrens geführt haben, wesentlich geändert haben. Es ist wichtig, dass solche Entscheidungen im Einzelfall von einem Gericht getroffen werden.
„Keine Beantragung der Aussetzung der Vollziehung“ bedeutet, dass keine Aussetzung der Vollziehung beantragt wurde. Im deutschen Verwaltungs- und Steuerrecht bedeutet „Aussetzung de... [mehr]
Wenn du bei einem Einspruch gegen einen Verwaltungsakt (zum Beispiel einen Steuerbescheid oder Bußgeldbescheid) „die vollumfängliche Aussetzung der Vollziehung“ beantragst, bede... [mehr]
In vielen rechtlichen oder behördlichen Verfahren kann es erforderlich sein, dass du persönlich erscheinst. Das kann verschiedene Gründe haben, zum Beispiel: 1. **Aufklärung des S... [mehr]