Verpflichtungsgeschäft und Verfügungsgeschäft anhand eines Kaufvertrags erklären.

Antwort

Ein Kaufvertrag besteht aus zwei wesentlichen Arten von Geschäften: dem Verpflichtungsgeschäft und dem Verfügungsgeschäft. 1. **Verpflichtungsgeschäft**: Dies ist der rechtliche Akt, durch den sich die Parteien (Käufer und Verkäufer) gegenseitig verpflichten. Im Rahmen eines Kaufvertrags verpflichtet sich der Verkäufer, die Ware zu liefern, und der Käufer verpflichtet sich, den Kaufpreis zu zahlen. Diese Verpflichtungen entstehen in dem Moment, in dem der Kaufvertrag zustande kommt, also durch Angebot und Annahme. 2. **Verfügungsgeschäft**: Dieses Geschäft bezieht sich auf die tatsächliche Übertragung des Eigentums an der Ware. Im deutschen Recht erfolgt die Eigentumsübertragung in der Regel durch einen sogenannten „Übereignungsakt“, der oft durch Übergabe der Ware und einen entsprechenden Willen zur Eigentumsübertragung (z.B. durch eine Erklärung) vollzogen wird. Das Verfügungsgeschäft ist also der Schritt, in dem das Eigentum an der gekauften Ware tatsächlich vom Verkäufer auf den Käufer übergeht. Zusammengefasst: Das Verpflichtungsgeschäft regelt die Pflichten der Parteien, während das Verfügungsgeschäft die tatsächliche Übertragung des Eigentums an der Ware betrifft.

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