Der größte Nachteil für den Vermieter ist nicht rechtlich, sondern wirtschaftlich: Er verschiebt seinen regelmäßigen Zahlungseingang um zwei Wochen und schwächt damit s...
Muss ein Vermieter der Deutschen Post einen Schlüssel für den Zugang zum Briefkasten geben, und was kann ich tun, wenn er das nicht macht?
Antwort vom**Nein. Ein Vermieter muss der Deutschen Post normalerweise keinen Schlüssel für den Zugang zum Briefkasten geben – er muss aber dafür sorgen, dass dein Briefkasten für die Zustellung überhaupt erreichbar ist. Ist der Briefkasten nur hinter einer verschlossenen Tür und bekommt der Zusteller keinen Zugang, ist das ein Mangel der Hausorganisation, den der Vermieter beseitigen muss.** Die Deutsche Post empfiehlt ausdrücklich, Briefkästen von außen zugänglich anzubringen; zugestellt wird in einen ausreichend aufnahmefähigen Hausbriefkasten oder eine vergleichbare Empfangseinrichtung. ([deutschepost.de](https://www.deutschepost.de/de/h/hausbriefkasten.html)) ## Entscheidend ist der Unterschied Ein **Schlüssel für deinen einzelnen Briefkasten** ist etwas anderes als ein **Hausschlüssel/Zugangsschlüssel für den Zusteller**. Dein Briefkasten selbst muss verschließbar sein; den Schlüssel dafür haben Mieter bzw. Eigentümer des Kastens. Daraus folgt aber **nicht**, dass die Post einen privaten Gebäudeschlüssel verlangen kann oder der Vermieter ihr zwingend einen geben muss. Praktisch muss der Vermieter nur eine funktionierende Zustellung ermöglichen, etwa durch frei zugängliche Briefkästen im Eingangsbereich oder an der Grundstücksgrenze. ([deutschepost.de](https://www.deutschepost.de/de/h/hausbriefkasten.html)) ## Was du tun kannst 1. **Vermieter schriftlich auffordern**, den Zugang zur Briefkastenanlage sicherzustellen. Kurz und konkret: Zusteller kommen nicht an die Briefkästen, Post kann nicht ordnungsgemäß zugestellt werden, bitte Mangel bis zu einem festen Datum beheben. 2. **Zustellprobleme dokumentieren.** Heb Benachrichtigungen, Rückläufer oder Hinweise von Zustellern auf. Das ist wichtig, falls der Vermieter behauptet, es gebe kein Problem. 3. **Mieterschutz einschalten**, wenn nichts passiert. Bei anhaltender Nichterreichbarkeit kann ein Mieterverein oder ein Fachanwalt für Mietrecht Druck machen. Denn ein nicht erreichbar angebrachter Briefkasten kann die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung beeinträchtigen. 4. **Übergangslösung organisieren.** Wenn wichtige Post verloren geht, kann ein Postfach eine Notlösung sein. Die Deutsche Post verlangt dafür aber weiterhin eine zustellfähige Hausanschrift. ([deutschepost.de](https://www.deutschepost.de/de/p/postfach/haeufige-fragen/postfach-allgemein.html)) ## Praktisch wichtig Für dich zählt am Ende nicht, **ob die Post einen Schlüssel bekommt**, sondern **ob deine Post zuverlässig zugestellt werden kann**. Wenn das wegen einer verschlossenen Haustür oder unzugänglichen Briefkastenanlage scheitert, liegt das Problem in der Regel beim Vermieter – und genau auf die **Herstellung eines zugänglichen Briefkastens** solltest du ihn festnageln, nicht auf die Übergabe eines bestimmten Schlüssels.
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