Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist ein Gesetz und damit zwingendes Recht, während Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) vorformulierte Vertragsbedingungen eines Unternehmens sind. Gru... [mehr]
Gemäß § 199 Abs. 1 Nr. 2 Halbsatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) beginnt die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. Das bedeutet, dass die Verjährungsfrist in der Regel drei Jahre beträgt und am Ende des Jahres beginnt, in dem die genannten Bedingungen erfüllt sind.
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist ein Gesetz und damit zwingendes Recht, während Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) vorformulierte Vertragsbedingungen eines Unternehmens sind. Gru... [mehr]
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist in fünf Hauptteile gegliedert: 1. **Allgemeiner Teil (AT)**: Dieser Teil umfasst die grundlegenden Vorschriften über Personen, Sachen, Rechtsgesch&... [mehr]
Die Kündbarkeit hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem jeweiligen Vertrag, den gesetzlichen Bestimmungen und den individuellen Vereinbarungen. In der Regel sind Kündigungsfristen... [mehr]
Der Pflichtteilsanspruch verjährt in der Regel nach drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem der Pflichtteilsberechtigte von dem Erbfall und dem Umstand, dass ihm... [mehr]