Die Verjährung einer Notarrechnung beginnt grundsätzlich mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch des Notars auf Zahlung der Vergütung entstanden ist und der Notar von den anspru... [mehr]
In Deutschland verjähren deliktische Ansprüche grundsätzlich nach drei Jahren gemäß § 195 BGB, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Geschädigte von den Umständen und der Person des Schädigers Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen (§ 199 BGB). Allerdings gibt es eine absolute Verjährungsfrist von 30 Jahren, die unabhängig von der Kenntnis des Geschädigten gilt (§ 199 Abs. 3 Nr. 1 BGB). Diese Frist beginnt mit der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen den Schaden auslösenden Ereignis. Ob fehlende Statikpläne als deliktische Folgemangelschäden unter diese 30-jährige Verjährungsfrist fallen, hängt von den genauen Umständen des Einzelfalls ab. Es wäre ratsam, sich in einem solchen Fall rechtlich beraten zu lassen, um die spezifischen Verjährungsfristen und deren Anwendung auf den konkreten Sachverhalt zu klären.
Die Verjährung einer Notarrechnung beginnt grundsätzlich mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch des Notars auf Zahlung der Vergütung entstanden ist und der Notar von den anspru... [mehr]
Tritt mehr als zwei Jahre nach einer unter Vorbehalt erklärten Abnahme ein Mangel auf, kommt es auf mehrere rechtliche Aspekte an, insbesondere auf das Werkvertragsrecht (§§ 631 ff. BGB... [mehr]
Die Verjährung Betrug und arglistiger Täuschung hängt davon ab, ob es sich um eine strafrechtliche oder zivilrechtliche Angelegenheit handelt: **1. Strafrechtlicher Betrug (§ 263... [mehr]
Die Verjährung einer Notarrechnung richtet sich nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). **Grundsätzliches zur Verj&au... [mehr]
Notarrechnungen unterliegen in Deutschland der regelmäßigen Verjährungsfrist gemäß § 195 BGB. Diese beträgt **drei Jahre**. Die Verjährungsfrist beginnt jedoc... [mehr]
In Frankreich gibt es für Mord grundsätzlich keine Verjährung mehr. Das war jedoch nicht immer so: Bis 2017 betrug die Verjährungsfrist für Mord 20 Jahre. Das bedeutet, dass e... [mehr]