Die Vereinbarung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber im Rahmen eines Sozialplans wird oft als "Sozialplanvereinbarung" oder einfach "Sozialplan" bezeichnet. In dieser Vereinbarung werden Regelungen getroffen, die die sozialen und wirtschaftlichen Folgen von Betriebsänderungen, wie z.B. Entlassungen oder Betriebsstilllegungen, abmildern sollen. Der Sozialplan enthält in der Regel Maßnahmen zur Abfederung von Nachteilen für die betroffenen Arbeitnehmer, wie Abfindungen, Umschulungen oder Unterstützung bei der Arbeitsplatzsuche.