Nein, in der Regel gibt es keine allgemeine gesetzliche Frist von 3 Tagen, um Widerspruch gegen eine Kündigung einzulegen. Die Fristen hängen davon ab, um welche Art von Kündigung es si... [mehr]
Die ordentliche Kündigung erfolgt unter Einhaltung der vertraglich oder gesetzlich festgelegten Kündigungsfristen. Sie ist in der Regel planbar und kann von beiden Vertragsparteien ausgesprochen werden, solange die Fristen beachtet werden. Die außerordentliche Kündigung hingegen kann fristlos erfolgen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar macht. Solche Gründe können beispielsweise schwerwiegende Vertragsverletzungen oder Vertrauensbrüche sein. Bei einer außerordentlichen Kündigung muss der Kündigende in der Regel den Grund für die Kündigung darlegen.
Nein, in der Regel gibt es keine allgemeine gesetzliche Frist von 3 Tagen, um Widerspruch gegen eine Kündigung einzulegen. Die Fristen hängen davon ab, um welche Art von Kündigung es si... [mehr]
Ein Handelsvertretervertrag, der eine feste Laufzeit mit der Möglichkeit zur Kündigung „zur Jahresmitte und zum Jahresende mit einer Frist von 3 Monaten“ vorsieht, kann grunds&au... [mehr]
Nein, ein Handelsvertreter kann in diesem Fall **nicht** zum Quartalsende kündigen, wenn im Vertrag ausdrücklich eine Kündigungsfrist von 3 Monaten **zum Halbjahres- und Jahresende** ve... [mehr]