Wenn ein Kostenvoranschlag angenommen wurde und die tatsächlich abgerechneten Stunden am Ende doppelt so hoch sind wie im Kostenvoranschlag angegeben, ist das in der Regel **nicht ohne Weiteres r... [mehr]
Der Unterschied zwischen einem Leihvertrag und einem Darlehensvertrag liegt hauptsächlich in der Art der Nutzung und der Rückgabe der geliehenen Sache. 1. **Leihvertrag**: Bei einem Leihvertrag (auch als "Leihe" bezeichnet) wird eine bewegliche Sache unentgeltlich zur Nutzung überlassen. Der Entleiher darf die Sache nutzen, muss sie jedoch in der gleichen oder einer ähnlichen Beschaffenheit zurückgeben. Ein typisches Beispiel ist das Ausleihen eines Buches oder Werkzeugs von einem Freund. 2. **Darlehensvertrag**: Ein Darlehensvertrag hingegen ist in der Regel entgeltlich und betrifft die Überlassung von Geld oder anderen Vermögenswerten. Der Darlehensnehmer verpflichtet sich, den geliehenen Betrag zu einem späteren Zeitpunkt zurückzuzahlen, oft zuzüglich Zinsen. Ein Beispiel hierfür ist ein Bankdarlehen zur Finanzierung eines Autos oder einer Immobilie. Zusammengefasst: Der Leihvertrag ist unentgeltlich und betrifft bewegliche Sachen, während der Darlehensvertrag meist entgeltlich ist und sich auf Geld oder Vermögenswerte bezieht.
Wenn ein Kostenvoranschlag angenommen wurde und die tatsächlich abgerechneten Stunden am Ende doppelt so hoch sind wie im Kostenvoranschlag angegeben, ist das in der Regel **nicht ohne Weiteres r... [mehr]
Ja, ein Notar kann grundsätzlich einen Vertrag, den ein anderer Notar erstellt hat, vorlesen (beurkunden). In Deutschland besteht keine Bindung an einen bestimmten Notar für die Beurkundung... [mehr]
Ein Datum bei Bestätigungen oder Verträgen anzugeben, ist rechtlich in den meisten Fällen nicht zwingend erforderlich, aber dringend zu empfehlen. Das Datum dient als Nachweis, wann die... [mehr]
Eine symbolische Vereinbarung ist eine Abmachung, die vor allem eine symbolische Bedeutung hat und weniger auf rechtlicher oder praktischer Ebene bindend ist. Sie dient oft dazu, ein gemeinsames Verst... [mehr]
§ 311b Abs. 1 Satz 1 BGB lautet: „Ein Vertrag, durch den sich der eine Teil verpflichtet, das Eigentum an einem Grundstück zu übertragen oder zu erwerben, bedarf der notariellen... [mehr]
Ob es strittige Punkte in bestimmten Einkaufsbedingungen gibt, hängt stark vom konkreten Inhalt der Bedingungen ab. In Einkaufsbedingungen können häufig folgende Punkte zu Streitigkeite... [mehr]