Ja, auch wenn man arbeitslos ist, kann man unterhaltspflicht sein. Die Höhe des zu zahlenden Unterhalts kann jedoch angepasst werden, wenn sich die finanzielle Situation ändert. In der Regel wird der Unterhalt nach dem Einkommen berechnet, und bei Arbeitslosigkeit kann es sein, dass der Unterhalt auf das Existenzminimum reduziert wird. Es ist ratsam, sich in solchen Fällen rechtlich beraten zu lassen, um die genauen Verpflichtungen und Möglichkeiten zu klären.