Ein gemeinschaftliches Testament, oft auch "Berliner Testament" genannt, wird grundsätzlich mit dem Tod des erstversterbenden Ehegatten bindend. Das bedeutet: Solange beide Ehegatten le... [mehr]
In Deutschland ist für die amtliche Hinterlegung eines Testaments beim Nachlassgericht in der Regel keine Geburtsurkunde erforderlich. Das Nachlassgericht benötigt das Testament im Original sowie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass der testierenden Person zur Identitätsfeststellung. Die Vorlage einer Geburtsurkunde ist normalerweise nicht notwendig. Es kann jedoch in Einzelfällen vorkommen, dass das Gericht zusätzliche Unterlagen anfordert, etwa wenn Zweifel an der Identität bestehen oder besondere Umstände vorliegen. In der Regel reicht aber der Ausweis aus. Weitere Informationen findest du beispielsweise auf den Seiten der [Justiz NRW](https://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/nachlass/testament_hinterlegung/index.php) oder beim [Bundesministerium der Justiz](https://www.bmj.de/DE/themen/familie-und-erbrecht/erbrecht/testament/testament_node.html). Für spezielle Fälle empfiehlt sich eine vorherige Rücksprache mit dem zuständigen Nachlassgericht.
Ein gemeinschaftliches Testament, oft auch "Berliner Testament" genannt, wird grundsätzlich mit dem Tod des erstversterbenden Ehegatten bindend. Das bedeutet: Solange beide Ehegatten le... [mehr]
Ja, ein beim Amtsgericht hinterlegtes eigenhändiges Testament ist einem notariellen Testament grundsätzlich gleichberechtigt. Beide Testamentsformen sind in Deutschland rechtlich anerkannt u... [mehr]
Ein notarielles Testament und ein Erbvertrag sind zwei unterschiedliche erbrechtliche Instrumente und werden vor dem Gesetz nicht gleich behandelt. **Notarielles Testament:** Ein notarielles Testam... [mehr]