Wird für die amtliche Hinterlegung eines Testaments die Geburtsurkunde benötigt?

Antwort

In Deutschland ist für die amtliche Hinterlegung eines Testaments beim Nachlassgericht in der Regel keine Geburtsurkunde erforderlich. Das Nachlassgericht benötigt das Testament im Original sowie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass der testierenden Person zur Identitätsfeststellung. Die Vorlage einer Geburtsurkunde ist normalerweise nicht notwendig. Es kann jedoch in Einzelfällen vorkommen, dass das Gericht zusätzliche Unterlagen anfordert, etwa wenn Zweifel an der Identität bestehen oder besondere Umstände vorliegen. In der Regel reicht aber der Ausweis aus. Weitere Informationen findest du beispielsweise auf den Seiten der [Justiz NRW](https://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/nachlass/testament_hinterlegung/index.php) oder beim [Bundesministerium der Justiz](https://www.bmj.de/DE/themen/familie-und-erbrecht/erbrecht/testament/testament_node.html). Für spezielle Fälle empfiehlt sich eine vorherige Rücksprache mit dem zuständigen Nachlassgericht.

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