Eine Aktivität zur Schadensabwendung zugunsten Dritter nennt man meist Gefahrenabwehr oder Schadensverhütung; im rechtlichen Kontext auch Nothilfe, wenn du eingreifst, um jemand anderen vor...
Was ist der Tatbestand der Erpressung?
Antwort vomErpressung ist ein Straftatbestand, der im deutschen Strafgesetzbuch (StGB) in § 253 geregelt ist. Erpressung liegt vor, wenn jemand eine andere Person mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Genötigten oder einem Dritten einen Vermögensnachteil zufügt, um sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen. Die wesentlichen Merkmale der Erpressung sind: 1. **Nötigung**: Einsatz von Gewalt oder Drohung mit einem empfindlichen Übel. 2. **Handlung, Duldung oder Unterlassung**: Die genötigte Person muss aufgrund der Nötigung eine bestimmte Handlung vornehmen, etwas dulden oder unterlassen. 3. **Vermögensnachteil**: Durch die Handlung, Duldung oder Unterlassung entsteht ein Nachteil im Vermögen des Genötigten oder eines Dritten. 4. **Vermögensvorteil**: Der Täter beabsichtigt, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen. Weitere Informationen findest du im deutschen Strafgesetzbuch unter [§ 253 StGB](https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__253.html).
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