Nein, in der Regel gibt es keine allgemeine gesetzliche Frist von 3 Tagen, um Widerspruch gegen eine Kündigung einzulegen. Die Fristen hängen davon ab, um welche Art von Kündigung es si... [mehr]
Bei einer Werksschließung ist es wichtig, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten, insbesondere in Bezug auf Mitarbeiter in Elternzeit. Grundsätzlich genießen Mitarbeiter in Elternzeit besonderen Kündigungsschutz. Das bedeutet, dass eine Kündigung während der Elternzeit nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist, beispielsweise bei betriebsbedingten Kündigungen, die nicht mit der Elternzeit in Verbindung stehen. Die Betriebsratsstellungnahme sollte daher klar darlegen, dass die Rechte der Mitarbeiter in Elternzeit gewahrt bleiben müssen. Es sollte betont werden, dass eine Kündigung in dieser Zeit nur unter strengen gesetzlichen Vorgaben erfolgen kann und dass der Betriebsrat darauf achtet, dass alle rechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. Zusätzlich könnte die Stellungnahme Vorschläge zur Unterstützung der betroffenen Mitarbeiter in Elternzeit enthalten, wie etwa die Möglichkeit von Rückkehrplänen oder anderen Maßnahmen zur Sicherstellung ihrer Beschäftigung nach der Elternzeit.
Nein, in der Regel gibt es keine allgemeine gesetzliche Frist von 3 Tagen, um Widerspruch gegen eine Kündigung einzulegen. Die Fristen hängen davon ab, um welche Art von Kündigung es si... [mehr]
Ein Handelsvertretervertrag, der eine feste Laufzeit mit der Möglichkeit zur Kündigung „zur Jahresmitte und zum Jahresende mit einer Frist von 3 Monaten“ vorsieht, kann grunds&au... [mehr]
Nein, ein Handelsvertreter kann in diesem Fall **nicht** zum Quartalsende kündigen, wenn im Vertrag ausdrücklich eine Kündigungsfrist von 3 Monaten **zum Halbjahres- und Jahresende** ve... [mehr]