Ja, das ist korrekt. Eine Stadtverwaltung, die als Gläubiger auftritt, muss einem Schuldner einen Vollstreckungsbescheid zustellen, bevor sie Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleiten kann. Der Vollstreckungsbescheid informiert den Schuldner über die Forderung und gibt ihm die Möglichkeit, darauf zu reagieren, bevor weitere rechtliche Schritte unternommen werden.