Wo ist der Sozialplan beim Arbeitgeber und Betriebsrat geregelt?

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Der Sozialplan wird in der Regel im Rahmen von Verhandlungen zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat geregelt. Die rechtlichen Grundlagen dafür finden sich im Betriebsverfassungsges (BetrVG), insbesondere in den §§ 112 und 113. Diese Paragraphen regeln die Mitbestimmung des Betriebsrats bei sozialen Angelegenheiten, insbesondere bei Betriebsänderungen, die Auswirkungen auf die Beschäftigten haben. Der Sozialplan selbst wird dann in einem schriftlichen Dokument festgehalten, das die Vereinbarungen zu Abfindungen, Umschulungen und anderen sozialen Maßnahmen enthält.

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