In Deutschland ist Gotteslästerung im Sinne einer sogenannten "Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen" nach § 166 Strafgesetzbuch... [mehr]
Die Sorgfaltspflicht eines Verwalters wird in Deutschland insbesondere durch das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) geregelt. Hier sind einige der wesentlichen Kriterien, die ein Verwalter erfüllen muss: 1. **Ordnungsgemäße Verwaltung**: Der Verwalter muss die gemeinschaftlichen Belange der Wohnungseigentümer ordnungsgemäß verwalten. Dies umfasst die Durchführung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung, die Erstellung eines Wirtschaftsplanes, die Abrechnung der gemeinschaftlichen Kosten und Lasten sowie die Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums (§ 27 WEG). 2. **Sorgfaltspflicht**: Der Verwalter muss seine Aufgaben mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Verwalters erfüllen. Dies bedeutet, dass er die Interessen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer wahren und Schaden von ihr abwenden muss (§ 27 Abs. 1 WEG). 3. **Rechenschaftspflicht**: Der Verwalter ist verpflichtet, über seine Verwaltungstätigkeit Rechenschaft abzulegen. Dies umfasst die Vorlage einer Jahresabrechnung und eines Wirtschaftsplanes (§ 28 WEG). 4. **Neutralität und Unparteilichkeit**: Der Verwalter muss neutral und unparteiisch handeln und darf keine Partei bevorzugen. 5. **Informationspflicht**: Der Verwalter muss die Wohnungseigentümer über wichtige Angelegenheiten informieren und ihnen Einsicht in die Verwaltungsunterlagen gewähren. 6. **Haftung**: Bei Pflichtverletzungen kann der Verwalter haftbar gemacht werden. Dies gilt insbesondere, wenn er seine Sorgfaltspflichten verletzt und dadurch ein Schaden entsteht (§ 280 BGB). Diese Kriterien stellen sicher, dass der Verwalter seine Aufgaben im Interesse der Wohnungseigentümergemeinschaft wahrnimmt und dabei die gesetzlichen Vorgaben einhält.
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