Muss die Sozialauswahl betriebsweit stattfinden?

Antwort

Die Sozialauswahl muss in der Regel betriebsweit stattfinden, wenn es um die Auswahl von Arbeitnehmern bei betriebsbedingten Kündigungen geht. Das bedeutet, dass alle vergleichbaren Arbeitnehmer im gesamten Betrieb berücksichtigt werden müssen. Es gibt jedoch Ausnahmen, beispielsweise wenn es in einem Unternehmen mehrere Betriebsstätten gibt oder wenn bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern (wie z.B. Auszubildende) nicht in die Sozialauswahl einbezogen werden. Die genauen Regelungen können auch durch Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen beeinflusst werden. Es ist wichtig, die spezifischen rechtlichen Rahmenbedingungen und die Gegebenheiten des jeweiligen Unternehmens zu beachten.

Frage stellen und sofort Antwort erhalten

Verwandte Fragen

Wie formuliert man eine Kündigung als Bevollmächtigter?

Eine Kündigung als Bevollmächtigter wird im Namen der Person oder des Unternehmens ausgesprochen, für die du handelst. Wichtig ist, dass du deine Vertretungsberechtigung deutlich machst... [mehr]

Wie kann man eine Kündigung beim Mieterverein Karlsruhe e. V. formulieren?

Hier findest du ein Muster für eine Kündigung an den Mieterverein Karlsruhe e. V., das du an deine Situation anpassen kannst: --- **Vorname Nachname** Straße Hausnummer PLZ Ort... [mehr]

Was heißt: Die Frist beträgt drei Monate zum Ende des Monats?

Die Formulierung „Die Frist beträgt drei Monate zum Ende des Monats“ bedeutet, dass eine Kündigung oder eine andere Frist genau drei Monate vor dem Ende eines Monats ausgesproche... [mehr]

Zu wann erfolgt die Kündigung bei einer Frist von vier Wochen zum Monatsende, wenn die Kündigung am 05.09. ausgesprochen wurde?

Wenn im Vertrag eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende vereinbart ist und die Kündigung am 05.09. ausgesprochen wird, gilt Folgendes: - Die Kündigung muss spätestens... [mehr]