Nießbrauch ist ein im deutschen Zivilrecht geregeltes Recht, das es einer Person (dem Nießbraucher) erlaubt, eine fremde Sache, zum Beispiel eine Immobilie, zu nutzen und die daraus entste... [mehr]
Eine Sicherungsübereignung ist eine Form der Kreditsicherung im deutschen Recht. Dabei überträgt der Schuldner (Sicherungsgeber) dem Gläubiger (Sicherungsnehmer) das Eigentum an einer beweglichen Sache (z. B. Maschinen, Fahrzeuge, Warenlager), behält aber das Besitzrecht und kann die Sache weiterhin nutzen. Der Gläubiger erhält das Eigentum nur zur Sicherheit für eine Forderung (z. B. einen Kredit). Wird die gesicherte Forderung (z. B. der Kredit) vollständig zurückgezahlt, fällt das Eigentum automatisch wieder an den Schuldner zurück. Kommt der Schuldner in Zahlungsverzug, kann der Gläubiger die Sache verwerten (verkaufen), um seine Forderung zu begleichen. Die Sicherungsübereignung ist besonders im Geschäftsverkehr verbreitet, weil sie dem Gläubiger eine starke Sicherheit bietet, ohne dass der Schuldner die Sache aus der Hand geben muss. Sie wird meist durch einen schriftlichen Vertrag geregelt. Weitere Informationen findest du z. B. bei [Wikipedia](https://de.wikipedia.org/wiki/Sicherungsübereignung).
Nießbrauch ist ein im deutschen Zivilrecht geregeltes Recht, das es einer Person (dem Nießbraucher) erlaubt, eine fremde Sache, zum Beispiel eine Immobilie, zu nutzen und die daraus entste... [mehr]
Nein, du kannst ein Auto grundsätzlich nur dann rechtmäßig verkaufen, wenn du auch der rechtliche Eigentümer bist oder im Auftrag des Eigentümers handelst. Die Fahrzeugpapier... [mehr]
Der Ausdruck „vor der Polizei bücken“ ist umgangssprachlich und wird meist abwertend verwendet. Er bedeutet, sich der Polizei gegenüber unterwürfig oder respektvoll zu verha... [mehr]
Ein dingliches Recht ist ein Recht, das einer Person eine unmittelbare Herrschaft über eine Sache (ein „Ding“) verleiht und gegenüber jedermann (also „absolut“) wirkt... [mehr]
Bei einem Dokumentenakkreditiv (Letter of Credit, L/C) bleibt die Ware in der Regel bis zur Zahlung bzw. bis zur Annahme der Dokumente durch die Bank Eigentum des Lieferanten (Verkäufers). Das Ei... [mehr]