Wenn die Fläche dem Kläger gehörte, er aber nun nicht mehr Eigentümer ist, bedeutet das, dass der Kläger das Eigentum an der Fläche verloren oder übertragen hat. Das... [mehr]
Eine Sicherungsübereignung ist eine Form der Kreditsicherung im deutschen Recht. Dabei überträgt der Schuldner (Sicherungsgeber) dem Gläubiger (Sicherungsnehmer) das Eigentum an einer beweglichen Sache (z. B. Maschinen, Fahrzeuge, Warenlager), behält aber das Besitzrecht und kann die Sache weiterhin nutzen. Der Gläubiger erhält das Eigentum nur zur Sicherheit für eine Forderung (z. B. einen Kredit). Wird die gesicherte Forderung (z. B. der Kredit) vollständig zurückgezahlt, fällt das Eigentum automatisch wieder an den Schuldner zurück. Kommt der Schuldner in Zahlungsverzug, kann der Gläubiger die Sache verwerten (verkaufen), um seine Forderung zu begleichen. Die Sicherungsübereignung ist besonders im Geschäftsverkehr verbreitet, weil sie dem Gläubiger eine starke Sicherheit bietet, ohne dass der Schuldner die Sache aus der Hand geben muss. Sie wird meist durch einen schriftlichen Vertrag geregelt. Weitere Informationen findest du z. B. bei [Wikipedia](https://de.wikipedia.org/wiki/Sicherungsübereignung).
Wenn die Fläche dem Kläger gehörte, er aber nun nicht mehr Eigentümer ist, bedeutet das, dass der Kläger das Eigentum an der Fläche verloren oder übertragen hat. Das... [mehr]
§ 1415 BGB regelt das sogenannte "Verwaltungs- und Verfügungsrecht beim Miteigentum" im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Der genaue Wortlaut lautet: **§ 1415 BGB... [mehr]
In Deutschland gilt grundsätzlich ein hoher Standard an Rechtsstaatlichkeit und persönlicher Sicherheit. Der Staat ist durch das Grundgesetz und zahlreiche Gesetze verpflichtet, die Rechte u... [mehr]
In einer GmbH & Co. KG haftet bei der Aufnahme eines Kredites grundsätzlich die Kommanditgesellschaft (KG) mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Die Gesellschafter haften wie folgt: 1. **Kom... [mehr]