Wenn die Übergabe der Kaufsache vor der vollständigen Kaufpreiszahlung erfolgen soll, kann im Kaufvertrag zur Absicherung des Verkäufers eine sogenannte **Sicherungsübereignung** o... [mehr]
Ein Rücktritt vom Kaufvertrag im Schreinerhandwerk kann unter bestimmten Bedingungen erfolgen. Grundsätzlich gilt, dass ein Rücktritt möglich ist, wenn: 1. **Mängel an der Ware**: Wenn die gelieferte Ware (z.B. Möbel oder Schreinerarbeiten) Mängel aufweist, die nicht behoben werden können oder die nicht innerhalb einer angemessenen Frist behoben werden. 2. **Vertragswidrigkeit**: Wenn die Ware nicht den vertraglich vereinbarten Spezifikationen entspricht. 3. **Widerrufsrecht**: Bei Fernabsatzverträgen (z.B. Online-Käufe) hast du in der Regel ein 14-tägiges Widerrufsrecht, sofern keine Ausnahmen gelten. Um den Rücktritt formal durchzuführen, solltest du: - Den Rücktritt schriftlich erklären. - Die Gründe für den Rücktritt darlegen. - Eine Frist zur Nachbesserung setzen, falls dies erforderlich ist. Es ist ratsam, sich im Vorfeld rechtlich beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle Schritte korrekt durchgeführt werden.
Wenn die Übergabe der Kaufsache vor der vollständigen Kaufpreiszahlung erfolgen soll, kann im Kaufvertrag zur Absicherung des Verkäufers eine sogenannte **Sicherungsübereignung** o... [mehr]